Die Methode Koch ist die Standardmethode der Gehölzwertermittlung. Sie wird bei Beschädigungen oder
der Entfernung von Gehölzen in Gärten angewendet, um deren Zeitwert zu ermitteln. Sie entspricht den
Anforderungen aus Gesetz- und Verordnungsvorschriften voll. Dies hat sich in mehreren BGHEntscheidungen (z.B. im bekannten Kastanienbaumurteil von 1975, sowie in seinem Urteil vom 27. 1. 2006)
und einer Fülle von OLG- und LG-Urteilen gezeigt, so dass die Methode bisher stets in der Rechtsprechung
akzeptiert wurde. Auch wurde sie von der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau
e.V. (FLL) als Regelwerk zur Gehölzwertermittlung herausgegeben.
Das Verfahren der Methode Koch gliedert sich in 4 Verfahrensschritte:
Pflanzung
Gehölzkosten
+ Pflanzkosten, incl. aller Nebenkosten
= Kosten der Pflanzung
Anwachsphase
+ Pflegekosten für 1-5 Jahre, verzinst
+ Verzinsung der Kosten der Pflanzung
+ Risiko 5-25 % des bisher einges. Kapitals
= Wert des angewachsenen Gehölzes
Herstellungsphase
+ Pflegekosten für n Jahre, verzinst
+ Verzinsung d. Kosten d. angew. Gehölzes
Normalherstellungskosten
Wertminderungen
- Alterswertminderung, falls nötig
- Wertminderung wg. Mängeln, falls nötig
= Sachwert des Gehölzes