Oftmals muß der Wert von Garten-Gehölzen ermittelt werden, so z.B. wenn jemand einen fremden Baum oder eine Hecke schädigt, so daß diese einen vorübergehenden oder bleibenden Schaden erleidet. Dabei kann das Gehölz teil- oder totalgeschädigt werden. Um die Höhe des Schadens bzw. Schadensersatzes zu ermitteln, wurde die sog. Methode Koch entwickelt, die zur Standardmethode der Gehölzwertermittlung wurde, zumal sie höchstrichterlich anerkannt ist.
Das Verfahren der Methode Koch gliedert sich in 4 Verfahrensschritte:
Pflanzung Gehölzkosten
+ Pflanzkosten, incl. aller Nebenkosten
= Kosten der Pflanzung
Anwachsphase
+ Pflegekosten für 1-5 Jahre, verzinst
+ Verzinsung der Kosten der Pflanzung
+ Risiko 5-25 % des bisher einges. Kapitals
= Wert des angewachsenen Gehölzes
Herstellungsphase
+ Pflegekosten für n Jahre, verzinst
+ Verzinsung d. Kosten d. angew. Gehölzes
Normalherstellungskosten
Wertminderungen
– Alterswertminderung, falls nötig
– Wertminderung wg. Mängeln, falls nötig
= Sachwert des Gehölzes
Der Sachwert des Gehölzes gibt den Zeitwert des Gehölzes vor seiner Schädigung/Entfernung wieder, oder auch die Höhe des erlittenen Teilschadens am Gehölz.