Oftmals müssen für Baumaßnahmen im Wald Flächen gefällt werden, auf denen jüngere, noch nicht
hiebsreife Bestände stehen. Ich stelle dazu die sog. Hiebsunreife-Entschädigung als Entschädigung für den Waldbesitzer fest. Diese Entschädigung wird gewährt, um Nachteile auszugleichend die dadurch entstehen, dass die Bäume schon vor Ihrem geplanten Erntealter genutzt werden. Zwar erntet der Waldbesitzer das Holz selbst und vermarktet es, jedoch muss er die Bäume schon vor
ihrer Reifezeit ernten. Die Hiebsunreife ist somit die Differenz zwischen dem Abtriebswert und dem
Bestandeswert nach Alterswertfaktorenverfahren.
Ebenso bewerte ich ganze Waldbestände mit gängigen Bewertungsverfahren z.B. für deren Verkauf
oder bei Enteignungsverfahren. Waldbewertungen führe ich entsprechend den
Waldwertermittlungsrichtlinien des Bundes (WaldR 2000) in Verbindung mit den Richtlinien für die
Waldbewertung der jeweiligen Landesforstverwaltung durch. Die Berechnungen erfolgen z.B. mit
dem EDV-Programm SILVAL.