Oftmals müssen für Baumaßnahmen im Wald Flächen gefällt werden, auf denen jüngere, noch nicht hiebsreife Bestände stehen. Ich stelle dazu die sog. Hiebsunreife-Entschädigung als Entschädigung für den Waldbesitzer fest.
Die Hiebsunreife wird gewährt, um Nachteile auszugleichend die dadurch entstehen, dass
die Bäume schon vor Ihrem geplanten Erntealter genutzt werden. Zwar erntet der Waldbesitzer
selbst das Holz und vermarktet es, jedoch muss der Waldbesitzer die Bäume schon vor
ihrer Reifezeit ernten. Die Hiebsunreife ist somit die Differenz zwischen dem Abtriebswert und dem Bestandeswert nach Alterswertfaktorenverfahren.
Ebenso bewerte ich ganze Waldbestände mit gängigen Bewertungsverfahren z.B. für deren Verkauf oder bei Enteignungsverfahren.
Waldbewertungen führe ich entsprechend den Waldwertermittlungsrichtlinien des Bundes (WaldR 2000), in Verbindung mit den Richtlinien für die Waldbewertung der jeweiligen Landesforstverwaltung durch. Die Berechnungen erfolgten z.B. mit dem EDV-Programm SILVAL