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Firma Stephan Esch

Stephan Esch

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bäume

Hiebsunreife-Entschädigung

Oftmals müssen für Baumaßnahmen im Waldflächen gefällt werden, auf denen jüngere, noch nicht hiebsreife Bestände stehen. Ich ermittle dazu die sog. Hiebsunreife-Entschädigung als Entschädigung für den Waldbesitzer. Diese Entschädigung wird gewährt, um Nachteile auszugleichen, die dadurch entstehen, dass Bäume schon vor Ihrem geplanten Erntealter genutzt werden. Zwar erntet der Waldbesitzer das Holz selbst und vermarktet es, jedoch muss der Waldbesitzer die Bäume schon vor ihrer Reifezeit ernten. Die Hiebsunreife ist somit die Differenz zwischen dem Abtriebswert und dem Bestandeswert nach Alterswertfaktorenverfahren.