Oftmals müssen für Baumaßnahmen im Waldflächen gefällt werden, auf denen jüngere, noch nicht hiebsreife
Bestände stehen. Ich ermittle dazu die sog. Hiebsunreife-Entschädigung als Entschädigung für den Waldbesitzer.
Diese Entschädigung wird gewährt, um Nachteile auszugleichen, die dadurch entstehen, dass Bäume schon vor Ihrem
geplanten Erntealter genutzt werden. Zwar erntet der Waldbesitzer das Holz selbst und vermarktet es, jedoch muss
der Waldbesitzer die Bäume schon vor ihrer Reifezeit ernten. Die Hiebsunreife ist somit die Differenz zwischen dem
Abtriebswert und dem Bestandeswert nach Alterswertfaktorenverfahren.